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Kindesunterhalt: Wenn einer mehr verdient

Geschrieben von Kathrin Severin 
Veröffentlicht am 8. Mai 2017

Für viele fühlt es sich ungerecht an, wenn nur ein Elternteil Unterhalt für ein Kind zahlen muss – besonders, wenn Vater oder Mutter deutlich mehr verdient. Was aber passiert eigentlich, wenn ein Elternteil das Kind betreut UND gleichzeitig mehr verdient? In einigen Fällen ist dies mit einer rechtlichen Konsequenz verbunden.

Beide Eltern teilen sich den Unterhalt auf

Nach dem Gesetz müssen grundsätzlich beide Eltern für den Unterhalt eines Kindes aufkommen. Der überwiegend betreuende Elternteil tut dies durch Pflege und Versorgung, der andere durch den finanziellen Ausgleich (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Das kann sich ändern, wenn der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, viel mehr verdient als der andere.

Wenn nur der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Barunterhalt zahlt, darf das nicht zu einem „erheblichen finanziellen Ungleichgewicht führen“. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit diesem Ungleichgewicht sind gravierende Einkommensunterschiede zwischen den Eltern gemeint. Die Barunterhaltspflicht fällt dann möglicherweise weg oder die Höhe des Kindesunterhaltes kann angepasst werden. Der BGH hat dies z.B. angenommen bei einem mehr als dreifach höheren Nettoeinkommen (Beschluss vom 10.7.2013, XII ZB 297/12).

Einige Oberlandesgerichte lassen bereits das doppelte Nettoeinkommen ausreichen (so z.B. das Oberlandesgericht Brandenburg). Das Oberlandesgericht Schleswig hielt in einer Entscheidung aus 2014 sogar ein höheres Einkommen von 500 € netto monatlich für ausreichend.

Einzelfall entscheidet

Bevor ein Anspruch gänzlich wegfällt, wird das Gericht aber auch immer den konkreten Betreuungsaufwand und die damit verbundene besondere Belastung des betreuenden Elternteiles beachten. Lassen Sie daher den Einzelfall konkret prüfen.

(Bildquelle Galeriebild: Petra Bork / pixelio.de)

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Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

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