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Warten auf das Testamentsvollstreckerzeugnis

Geschrieben von Dr. Michael Purrucker 
Veröffentlicht am 18. März 2016

Die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses durch das Nachlassgericht dauert in der Regel mehrere Wochen. Das ist ärgerlich. Überall dort, wo Direktoren der Amtsgerichte oder die zuständigen Nachlassrichter um die hohe Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses wissen, werden diese Verfahren deshalb zügiger durchgeführt.

Testamentsvollstreckerzeugnis beschleunigen

Der Testamentsvollstrecker wird sich fragen, ob er auf die Dauer derartiger Verfahren Einfluss nehmen kann – und tatsächlich gibt es eine Möglichkeit: Da vor Erteilung eines Testamentsvollstrecker-Zeugnisses durch das Nachlassgericht alle Beteiligten – das sind in der Regel die Erben – angehört werden, ihnen also das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs eingeräumt wird, bekommt jeder Beteiligte eine Abschrift des Antrages auf Erteilung eines Testamentsvollstrecker-Zeugnisses mit dem Begleitschreiben, man gebe ihm „Gelegenheit“, binnen einer bestimmten Frist (häufig drei Wochen) Stellung zu nehmen.

Zwei Ansatzpunkte für Testamentsvollstrecker

Hier gibt es für die Testamentsvollstrecker zwei Ansatzpunkte: Zum einen kann er sich bereits bei Vorbereitung des (notariellen) Antrages auf Erteilung eines Testamentsvollstrecker-Zeugnisses um vollständige und aktuelle Adressen der Beteiligten, in der Regel also der Erben, bemühen. Zum anderen kann er mit den Erben direkt Kontakt aufnehmen, ihnen die Umstände erklären, auch die Notwendigkeit, möglichst schnell in den Besitz eines entsprechenden Zeugnisses kommen zu müssen und sie bitten, vorab ihre Zustimmung zu der Erteilung eines Testamentsvollstrecker-Zeugnisses zu erteilen.

In der Praxis kann dies so geschehen, dass der (angehende) Testamentsvollstrecker eine Ablichtung des notariellen Antrages aus dem Notariat mitnimmt und sie an alle Erben übersendet mit der Bitte, diesem Antrag vorab zuzustimmen. Am besten fügt man ein vorbereitetes Zustimmungsschreiben bei. Gehen diese Zustimmungserklärungen binnen weniger Tage ein und werden sie an das Nachlassgericht weitergeleitet, dann kann die Dauer des Erteilungsverfahrens um Wochen abgekürzt und das Zeugnis schnell erteilt und ausgefertigt werden.

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Rechtsanwalt und Notar a.D.
Dr. Purrucker betreut Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

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