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"Widerrufsjoker": Darlehen zurückrufen und viel Geld sparen

Geschrieben von Dr. Maximilian Sponagel 
Veröffentlicht am 2. Juni 2016

Verbraucher mit laufenden Immobiliendarlehen haben jetzt unter Umständen noch die Chance, auf günstigere Verträge umzusteigen. Das gilt für Immobiliendarlehensverträge, die von November 2002 bis 2010 abgeschlossen worden sind. In dieser Zeit haben Banken und Sparkassen bei Immobiliendarlehensverträgen mit Verbrauchern häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies kann dazu führen, dass ein Darlehen bis heute widerrufen werden kann, obwohl die allgemeine Widerrufsfrist von 14 Tagen bereits abgelaufen zu sein scheint.

Bankkunden haben in so einem Fall auch heute noch die Möglichkeit, ihr Widerrufsrecht auszuüben. So vermeiden sie z. B. eine Vorfälligkeitsentschädigung oder können das Kapital (Zinsen und Tilgungen) von der Bank zurückerhalten. Im Gegenzug hat der Darlehensnehmer der Bank lediglich den bankenüblichen Zinssatz zu ersetzen und das Darlehen zurückzugewähren.

Verträge prüfen, lohnt sich

Dieser Widerruf ist nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Er muss bis dahin gegenüber der Bank erklärt werden. Es lohnt sich, Verträge daraufhin prüfen zu lassen: Denn der Widerruf kann auch dazu führen, dass der laufende Darlehensvertrag mit hohen Zinsen beendet wird. Stattdessen kann man ihn durch einen neuen Darlehensvertrag mit den aktuell niedrigen Zinsen ersetzen. So können Kunden viel Geld sparen.

Bildquelle Vorschaubild: Thorben Wengert  / pixelio.de

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Geschrieben von

Rechtsanwalt
Master in European Business (MEB)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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