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Grenzen

Rechtsanwälte und Notare sind bei ihren Internetauftritten und der “Werbung” an gesetzliche Regelungen gebunden.

Rechtsanwälte dürfen seit wenigen Jahren sachliche Informationswerbung betreiben, Nimmt ein Anwalt für sich in Anspruch, “Experte” auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, darf er dies keineswegs einfach behaupten! Vielmehr stehen ihm (im Interesse der Mandaten) folgende Möglichkeiten offen:

Nähere Informationen zum Berufsrecht der Rechtsanwälte finden Sie in der “Berufsordnung der Rechtsanwälte“.

Dem Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes jede Werbung streng untersagt – von zurückhaltend-sachlichen Hinweisen abgesehen.