
Notariat
Während der Rechtsanwalt den Interessen seines Mandanten verpflichtet ist, also grundsätzlich Parteiinteressen wahrt, ist der Notar der unparteiische, objektive Dritte.
Er steht (z. B.) bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages weder auf der Seite des Verkäufers, noch auf der des Käufers. Seine Aufgabe ist es vielmehr, die zum Teil ganz unterschiedlichen Interessen zu erkennen und nach ausgewogenen, rechtlich verlässlichen Lösungen zu suchen.
Im Vordergrund notarieller Tätigkeit steht die Errichtung von sog. “öffentlichen Urkunden”, die in vielen Rechtsordnungen der Welt einen besonderen Beweiswert besitzen.
Der Notar
- beurkundet Verträge über Immobilien aller Art
- wirkt bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen mit
- ist bei der Gründung von Gesellschaften durch Beurkundung der entsprechenden Verträge behilflich
- protokolliert Vollmachten
- nimmt Erbscheinsanträge auf
- beglaubigt Unterschriften etc.pp.
Die Kosten notarieller Tätigkeit werden meist deutlich überschätzt; einige Beispiele mögen dies erläutern:
- Die Errichtung eines notariellen Testaments kostet bei einem angenommenen Aktivvermögen von € 125.000,00 rund € 295,00, zzgl. € 63,00 für die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht, insgesamt also rund € 360,00, inkl. USt.
Handelt es sich um ein gemeinschaftliches “Ehegattentestament”, so beläuft sich der Betrag auf € 590,00 zzgl. der Hinterlegungskosten von € 63.-, mithin auf rund € 653,00.
Jedoch ersetzt das notarielle Testament in aller Regel die (spätere) Beantragung eines Erbscheins, der einschließlich der Gerichtskosten auch etwa € 560,00 kostet, abgesehen davon, dass in Privattestamenten häufig (unwissentlich) Unklarheiten enthalten sind, welche dann zu Streit zwischen den Erben führen können. - Der Verkauf eines Einfamilienhauses mit einem Verkehrswert von € 250.000,00 kostet einschließlich der Gebühren, die bei der Abwicklung des Vertrages über ein notarielles Anderkonto anfallen und der Kosten für die Beurkundung einer Grundschuld über € 200.000,00 rund € 2.450,00; insgesamt muss also lediglich mit knapp 1% des Kaufpreises gerechnet werden.
MERKBLÄTTER mit hilfreichen Informationen für Mandanten und Makler können Sie sich hier herunterladen.