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Notariat

Während der Rechtsanwalt den Interessen seines Mandanten verpflichtet ist, also grundsätzlich Parteiinteressen wahrt, ist der Notar der unparteiische, objektive Dritte.

Er steht (z. B.) bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages weder auf der Seite des Verkäufers, noch auf der des Käufers. Seine Aufgabe ist es vielmehr, die zum Teil ganz unterschiedlichen Interessen zu erkennen und nach ausgewogenen, rechtlich verlässlichen Lösungen zu suchen.

Im Vordergrund notarieller Tätigkeit steht die Errichtung von sog. “öffentlichen Urkunden”, die in vielen Rechtsordnungen der Welt einen besonderen Beweiswert besitzen.

Der Notar

Die Kosten notarieller Tätigkeit werden meist deutlich überschätzt; einige Beispiele mögen dies erläutern:

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