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Mein Chef mobbt mich - was kann ich tun?

Geschrieben von Kanzlei 
Veröffentlicht am 9. März 2016

Mein Vorgesetzter behandelt mich in letzter Zeit stets unfair. Ich glaube, er möchte, dass ich gehe. Aber spricht keine Kündigung aus. Stattdessen stellt er mir Fallen, schiebt mir Fehler unter. Er möchte offenbar, dass ich kündige. Was kann ich tun?

Mobbing durch Arbeitgeber

Mobbing am Arbeitsplatz ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Arbeitgeber versuchen auf diesem Wege häufig, ihnen unliebsame Arbeitnehmer „loszuwerden“. Dies führt natürlich dazu, dass die Unzufriedenheit bei dem betreffenden Arbeitnehmer wächst. Gleichzeitig wächst damit aber auch die Gefahr, dass dem Arbeitnehmer Fehler bei der täglichen Arbeit unterlaufen. Dies wiederum kann Anlass für eine Abmahnung sein und im Wiederholungsfall gar zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten Gründen führen.

Nachweispflicht liegt bei Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann sich hiergegen zur Wehr setzen. Er ist allerdings für das Vorliegen von Mobbing-Handlungen, aus denen er beispielsweise Entschädigungsansprüche, Schmerzensgeldansprüche oder Schadensersatzansprüche herleiten möchte, darlegungs- und beweispflichtig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt mit Urteil vom 14.11.2013 -8 AZR 813/12-erneut bestätigt.

In der Praxis ist es für den Arbeitnehmer schwer, diesen Nachweis zu führen – insbesondere dann, wenn es keine Zeugen gibt, die die Mobbing-Vorwürfe bestätigen können. Nach der vorgenannten Entscheidung des BAG kommt jedoch auch die Anhörung des Arbeitnehmers als Partei in Betracht. Dies setzt jedoch voraus, dass der betreffende Arbeitnehmer die Mobbing-Handlungen gut dokumentiert. Eine Art Mobbing-Tagebuch kann hier helfen.

Unterstützung durch Anwalt ratsam

Oft ist es aber in der Praxis auch so, dass der Arbeitgeber bewirken will, dass der Arbeitnehmer, wenn er schon nicht dazu bereit ist, von sich aus zu kündigen, so doch jedenfalls dazu bereit ist, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Im Hinblick darauf, dass ein Arbeitnehmer, der mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließt, stets Gefahr läuft, dass die für ihn zuständige Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte Arbeitslosengeldsperre gegen ihn verhängt, ist der Arbeitnehmer gut beraten, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zu beauftragen. Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer um den Erhalt seines Arbeitsplatzes kämpfen möchte.

(Bildquelle Vorschaubild: @Rainer Sturm / pixelio.de)

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