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Düsseldorfer Tabelle 2018: eine Mogelpackung?

Geschrieben von Kathrin Severin 
Veröffentlicht am 20. November 2017

Die Unterhaltssätze für minderjährige Kinder werden durch Änderung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018 erhöht.

Anhebung des Mindestunterhalts

Zum einen wird der sogenannte „Mindestunterhalt“ angehoben: Er liegt jetzt in der ersten Altersstufe (bis Ende des 6. Lebensjahres) bei 348,- Euro, im Alter der Kinder von 7 bis zum Ende 12. Lebensjahres bei 399,- Euro und ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bei 467,- Euro. Alle weiteren Bedarfssätze wurden ebenfalls zwischen fünf und acht Prozent erhöht.

Bei minderjährigen Kindern wird unverändert die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, auch dieses wurde angehoben. Für das erste und zweite Kind werden dann 194,- Euro gezahlt, für das dritte Kind 200,- € und ab dem vierten Kind jeweils 225,- Euro.

Veränderung der Einkommensgruppen

Aber: Erstmals seit zehn Jahren werden die Einkommensgruppen verändert. Die Tabelle beginnt bei einem Nettoeinkommen bis 1.900,- Euro (bisher bis 1.500,- Euro) und endet bei einem Nettoeinkommen bis zu 5.500,- Euro (statt bisher 5.100,- Euro). Das bedeutet, dass der Unterhalt zukünftig geringer (!) sein kann, weil der Unterhaltspflichtige in die nächst niedrigere Einkommensgruppe rutscht.

Ein Beispiel:

Wer bisher 2.100,- Euro netto verdient hat, musste für ein 10-jähriges Kind 337,- Euro zahlen. Ab 01.01.2018 sind es nur noch 322,- Euro.

Beachte: Die sogenannten dynamisch errichteten Unterhaltsurkunden, die einen Prozentsatz des Mindestunterhaltes ausweisen, werden aber unverändert fortgeschrieben! Wer also Anspruch auf einen Unterhaltstitel für das Kind hat (Jugendamtsurkunde oder gerichtlichen Beschluss), sollte diesen noch in 2017 durchsetzen.

Aktuell ergeben sich folgende Zahlbeträge:

       Link zur Tabelle und den dazugehörigen Erläuterungen

Bei volljährigen Kindern gibt es keine Bedarfsanpassung, lediglich der pauschale Mehrbedarf für in Ausbildung befindliche wurde von 90,- Euro auf 100,- Euro erhöht. Sonst bleiben alle Beträge unverändert.

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Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

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